Libri.net 1.5
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Besondere Danksagung gebührt Heike Kornfeld für die Mitarbeit am Anforderungsprofil von Libri.net 1.5, dem Bibliotheksprogramm für den
Förderverein Märkische Grundschule e.V.
Dannenwalder Weg 163-165
13439 Berlin
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SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

1. GEGENSTAND DER LIZENZVEREINBARUNG

Dietmar Vogel - verdrahtet.net (Lizenzgeber) räumt dem Benutzer (Lizenznehmer) das Recht ein, Libri.net 1.5 (Software) ausschließlich entsprechend den nachfolgend dargelegten Bedingungen zu nutzen. Mit Lieferung der Software kommt ein Lizenzvertrag zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer zustande. Zugleich wird die gesondert vereinbarte Lizenzgebühr fällig. Mit der Annahme des Vertrages gelten die Bedingungen aus der SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG als anerkannt. Libri.net 1.5 besteht aus einer Reihe von PHP Skripten und den damit im Zusammenhang stehenden in HTML und CSS erstellten Web-Seiten. Außerdem umfasst Libri.net 1.5 die notwendigen SQL-Abfragen, um eine MySQL-Datenbank, ein Benutzerkonto und die Tabellen auf einem von Libri.net 1.5 benötigten MySQL Datenbank-Server einzurichten.

2. BERECHTIGUNG ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE

Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer ein persönliches, nichtexklusives sowie zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung des Programmpakets Libri.net 1.5 (Lizenz). Der Begriff "Programmpaket" umfasst das Originalprogramm auf einem Server, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Es wird dem Lizenznehmer das Recht eingeräumt, eine Sicherungskopie der Software anzufertigen, vorausgesetzt, dass die Sicherungskopie auf keinem Computer installiert und benutzt wird. Die Software darf nur unter Einschluß des Urheberrechtvermerkes der Originalkopie gesichert werden.

Die Nutzung dieser Software schließt das dauerhafte oder vorübergehende Kopieren der Software ausschließlich durch Laden, Anzeigen, Ausführen, Übertragen oder Speichern zum Zweck des Ausführens der Befehle und der enthaltenen Daten sowie zum Beobachten, Untersuchen oder Testen der Softwarefunktionen ein. Der Lizenznehmer darf die Software nicht an Dritte lizenzieren, vermieten, verpachten oder ausleihen. Der Lizenznehmer schützt die Software vor dem Zugriff Dritter. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Lizenznehmers das Nutzungsrecht für ihn ausüben. Alle Verwertungsrechte der Software verbleiben beim Lizenzgeber. Wenn der Lizenznehmer dieser Lizenzbestimmung zuwiderhandelt, ist der Lizenzgeber berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung die Lizenz zu kündigen und die Rückgabe der Software sowie aller Teile und Kopien zu verlangen. Der Lizenznehmer darf die Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers weder verändern noch bearbeiten.

3. PROGRAMMSERVICE

Im Rahmen des Programmservice bietet der Lizenzgeber Software-Aktualisierungen (Updates) von Libri.net 1.5 zur Beseitigung von Mängeln und Störungen der Lizenz-Software auch über den Gewährleistungszeitraum hinaus von sich aus an. Diese Updates werden auf der Internetseite des Lizenzgebers (http://www.verdrahtet.net) zum herunterladen kostenfrei bereitgestellt. Eine Anspruch des Lizenznehmers auf Software-Updates besteht jedoch nicht. Kostenfreie Updates betreffen ausschliesslich die betreffende Programmversion. Das kostenfreie Update auf eine weiterentwickelte Version der Software ist gleichfalls ausgeschlossen und fällt nicht unter den eingeräumten Programmservice.

4. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist Software nach ihrer Struktur niemals völlig fehlerfrei. Deshalb kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaigen Fehler im Rahmen des Programmservices nicht gewährleistet werden. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung übernimmt der Lizenzgeber für einen Zeitraum von einhundertachtzig (180) Tagen ab dem Erhalt der Software die Haftung dafür, dass die Software im wesentlichen die nach dem Vertrag vorausgesetzten Funktionen auszuführen kann. Bei Mängeln, auch erheblichen, gilt als ausreichende Nachbesserung auch die Umgehung für die Auswirkungen des Mangels. Erst nach dem Misslingen der Nachbesserung besteht für den Lizenznehmer der einzige Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Lizenzgeber in einer Rückerstattung der Lizenzgebühr. Darüber hinaus übernimmt der Lizenzgeber keine Garantie - ausdrücklich oder konkludent - für die Qualität, Leistung oder Marktfähigkeit der Software.

5. HAFTUNG

Ausgeschlossen ist jegliche Haftung für den Einsatz oder den Verlust von Daten sowie damit evtl. verbundene Vermögensschäden, die aufgrund einer Software-Lieferung entstanden sind. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Daten entsprechend zu sichern. Der Haftungsausschluss gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter.
Schadenersatzansprüche, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Lizenzgeber als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Lizenzsgebers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für den Fall des Bestehens einer Haftung ist diese in jedem Schadensfall auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt. Weitergehende und sonstige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

6. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.

7. SALVATORISCHE KLAUSEL

Stellt sich heraus, daß eine Klausel der vorliegenden Lizenzvereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.